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Verkehrsstrafrecht
Sie wurden mit dem Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Vergehens im Straßenverkehr konfrontiert? Die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen Sie? Es wurde bereits Anklage gegen Sie erhoben? Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis können im Zusammenhang mit diesen Straftaten hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen drohen. Ihr Anwalt im Verkehrsstrafrecht RA Tiedemann rät daher:
Versäumen Sie es in so einem Fall nicht, umgehend Kontakt zu Ihrem Anwalt im Verkehrsstrafrecht aufzunehmen und machen Sie keine Aussage ohne ihn. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen eine Strategie, um bestenfalls einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe zu erwirken.
RA Tiedemann berät Sie verkehrsstrafrechtlich kompetent bei:
- Fahrlässiger Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
- einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- einer Straßenverkehrsgefährdung
- einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
- einer Trunkenheitsfahrt
- einer Fahrt unter Drogeneinwirkung
- unerlaubtem Entfernen vom Unfallort