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Versicherungsrecht im Straßenverkehr

 

Ärger mit Versicherungen, weil sie für einen Schaden nicht oder nur in zu geringer Höhe aufkommen möchten, kennt nahezu jeder.

Ihr Partner im Versicherungsrecht für Versicherungsnehmer und Versicherte, RA Tiedemann, setzt sich juristisch wirksam für Sie ein, berät Sie und zeigt Ihnen Möglichkeiten, Ihren vollen Versicherungsschutz zu erwirken. Berechtigte Ansprüche können einerseits vor Gericht eingeklagt werden, andererseits gibt es die Möglichkeit, sich mit der Versicherung zu einigen. Da wir andererseits für Versicherungsunternehmen rechtlich aktiv sind, wissen wir um die hohe Bereitschaft der gütlichen Einigung. Sicherlich erarbeiten wir auch für Sie eine Lösung, mit der Sie zufrieden sein werden.